: Billigjobs sollen teurer werden
■ Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion: Höhere Steuern für 610-Mark-Jobs, davon sollen Zuschüsse an die Rentenversicherung fließen. Werden Billigjobs für größere Betriebe begrenzt?
Berlin (taz) – Um den Mißbrauch der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen, erwägen CDU-Wirtschaftspolitiker eine höhere Besteuerung der 610-Mark-Jobs. Zusätzlich ist eine Quotierung dieser Beschäftigungsverhältnisse im Gespräch. Dies erklärte der CDU-Abgeordnete und stellvertretende Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU, Hartmut Schauerte, gegenüber der taz.
Schauerte leitet eine Arbeitsgruppe der Fraktion, die sich mit Alternativen zur bisherigen 610-Mark-Regelung beschäftigt. Ende November will die Arbeitsgruppe in der Fraktion ein Konzept vorlegen, wie die sozialversicherungsfreien Jobs eingedämmt werden könnten. CDU/CSU- Fraktionschef Schäuble hatte vorgeschlagen, für die geringfügigen Jobs „eine Art kleines Beschäftigungsverhältnis“ einzuführen.
Wie Schauerte sagte, diskutiere man unter anderem den Vorschlag, die pauschale Lohnsteuer für die 610-Mark-Jobs von 20 auf 25 Prozent zu erhöhen. Diese Lohnsteuer wird von den Arbeitgebern an das Finanzamt gezahlt und in der Regel nicht mehr vom Lohn abgezogen.
Nach einer Erhöhung der Steuerpauschale flössen in die Kassen der Finanzämter jährlich rund drei bis vier Milliarden Mark Einnahmen für die geringfügigen Jobs, rechnete Schauerte vor. Die Hälfte davon könnte man dem Bundesfinanzminister lassen und die andere Hälfe an die Rentenversicherung weitergeben. Rentenansprüche für die geringfügig Beschäftigten entstünden hieraus aber nicht, betonte Schauerte. Mit einem Zuschuß an die Rentenkasse begegneten Sozialpolitiker jedoch dem Vorwurf, die geringfügigen Jobs würden die Sozialversicherung aushöhlen. Inwieweit die Arbeitgeber die Steuererhöhung um fünf Prozentpunkte auf die Beschäftigten abwälzen, bleibt dabei offen.
Zusätzlich zur Erhöhung der Abgaben wird eine Quotierung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse diskutiert, erläuterte Schauerte. Davon müßten Kleinbetriebe mit zehn bis 20 Beschäftigten ausgenommen werden. Größere Unternehmen erhielten die Auflage, nur einen bestimmten Prozentsatz der Bruttolohnsumme oder der Beschäftigten in geringfügigen Jobs anzulegen beziehungsweise anzustellen.
Es gibt zu diesen Ansätzen noch einen Alternativvorschlag der Arbeitsgruppe: Wie Schauerte sagte, könnte man die geringfügig Beschäftigten auch der üblichen Einkommensbesteuerung unterstellen und einen Krankenversicherungsbeitrag von 14 Prozent erheben, den dann Arbeitgeber und -nehmer unter sich aufteilen müßten. Das hätte zur Folge, daß vor allem Ehefrauen und Leute mit Nebenjobs belastet würden: Sie müßten Steuern zahlen, da das Haushaltseinkommen meist über den Freibeträgen liegt. Und sie hätten wenig von der zusätzlichen Krankenversicherung, da sie über den Ehemann oder den Hauptjob meist schon versichert sind.
Schauerte erklärte auch, man müsse überlegen, in welchem Umfang Arbeitgeber im öffentlichen Dienst geringfügige Arbeitsverhältnisse überhaupt anbieten dürften. Barbara Dribbusch
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