Flughäfen fehlt Asylberatung

■ Grüne kritisieren Innenministerium

Bonn (dpa) – Zwei Jahre nach der Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht hat das Bundesinnenministerium noch keine asylrechtliche Beratung an den Flughäfen eingerichtet. Das Gericht hatte damals das neue Asylrecht von 1993 als verfassungsgemäß anerkannt, hatte aber im Zusammenhang mit der Flughafenregelung eine rechtliche Beratung für Flüchtlinge angeordnet.

Die Grünen werfen dem Innenministerium Verschwendung von EU-Mitteln vor. Im Oktober vorigen Jahres habe die EU-Kommission für die Beratung am Flughafen Frankfurt 280.000 Mark bewilligt, doch diese sei bis heute nicht installiert, erklärte Claudia Roth, Grünen-Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament. Daß Innenminister Manfred Kanther (CDU) von der EU Mittel für eine staatliche Aufgabe kassiere, sei an sich schon dreist. Der Pflicht zur Beratung nicht nachzukommen, sei eine „unverantwortliche Verschwendung“. Die Grünen haben die EU-Kommission aufgefordert, die Zusage an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zurückzuziehen und das Geld samt Zinsen zurückzufordern. Aus dem Hause Kanther hieß es, die Verhandlungen mit dem Deutschen Anwaltverein hätten auch wegen der Honorarforderungen so lange gedauert, seien nun aber kurz vor dem Abschluß. Dann könnten die Beratungen eingerichtet werden. Nach der Flughafenregelung gelten Asylanträge von Flüchtlingen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat einreisen, als unbegründet. Während des asylrechtlichen Eilverfahrens bleiben sie im Transitbereich. Dort steht jedem Flüchtling ein Berater zu.