: Bewährung für Schalck
■ Ex-KoKo-Chef zu 16 Monaten verurteilt wegen unerlaubten Technologietransfers
Berlin (AFP/AP/dpa) – Der frühere DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski ist gestern wegen des Verstoßes gegen bundesdeutsches Embargorecht zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, daß der 66jährige vor der Wende als Leiter des Bereichs Kommerzielle Koordinierung (KoKo) unerlaubt Hochtechnologie im Wert von mehr als 93 Millionen Mark aus dem Westen in die DDR einschleuste.
Der Prozeß war kurzfristig angesetzt worden, da Schalck wegen einer Krebserkrankung eigentlich verhandlungsunfähig ist, sich aber selbst dem Verfahren stellen wollte. Schalck hatte sich nach der Wende in den Westen abgesetzt und lebt seitdem in Bayern. Ursprünglich hatte es gegen ihn sieben Ermittlungsverfahren gegeben, von denen vier nie zur Verhandlung kamen. 1996 war Schalck zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen unerlaubter Waffengeschäfte verurteilt worden. Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof vor einem Jahr.
In dem jetzigen Verfahren war Schalck ursprünglich gemeinsam mit weiteren Beschuldigten angeklagt. Diese wurden wegen der Vorwürfe bereits vor einigen Monaten zu Geldstrafen von 30.000 und 75.000 Mark verurteilt. Wegen der Erkrankung Schalcks wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.
Schalck sagte gestern vor Gericht, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe belasteten ihn sehr stark. Deshalb habe er sich gestellt, um die Angelegenheit abschließen zu können. Schalck räumte die Vorwürfe in der Sache ein, betonte jedoch, daß er seine Handlungen nicht als strafbar betrachte. Er habe die technologischen Geräte eingekauft, um der DDR zu nutzen. Die Anklage forderte für Schalck drei Jahre Haft, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
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