■ 620-Mark-Jobs
: Was sich ändern soll

Kommt das geplante Gesetz durch, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig mehr Abgaben auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zahlen. Unter geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen versteht das Sozialrecht die sogenannten 620-Mark-Jobs (im Osten: 520-Mark-Jobs).

Wer in einem Beschäftigungsverhältnis monatlich nicht mehr als 620 Mark beziehungsweise in den neuen Bundesländern 520 Mark verdient, muß bislang keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sozialversicherungsfrei bleiben auch Saisonarbeiter beziehungsweise Aushilfskräfte, die an höchstens 50 Tagen im Jahr jobben.

Die Arbeitgeber zahlten bislang in der Regel eine Pauschalsteuer von rund 20 Prozent auf diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die sie direkt ans Finanzamt abführten. Einige Arbeitgeber wälzten diese Pauschalsteuer auch auf die Geringverdiener ab.

Künftig sollen nur noch Einkünfte bis zu einer Höhe von 300 Mark sozialversicherungsfrei bleiben. Bei solchen Mini-Einkünften zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Pauschalsteuer. Wer jedoch monatlich zwischen 300 Mark und (ab dem Jahre 1999) 630 Mark beziehungsweise im Osten 530 Mark verdient, für den muß der Arbeitgeber nach den rot-grünen Plänen den halben Beitrag zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Das sind etwas mehr als 20 Prozent vom Lohn.

Die Arbeitnehmer wiederum sollen den halben Rentenversicherungsbeitrag entrichten, also knapp zehn Prozent vom Lohn. Bei einem Einkommen von 630 Mark bekäme der Beschäftigte dann nur noch rund 567 Mark netto raus. Geringfügig beschäftigte Ehefrauen oder -männer, die über ihren Partner krankenversichert sind, sollen zusätzlich zum Rentenbeitrag Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das wären noch mal rund sieben Prozent runter vom Lohn, also bei 630 Mark 44 Mark weniger, macht am Ende einen Verdienst von 523 Mark.

Aushilfskräfte, die nur 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr arbeiten, sollen auch nach den bisherigen Plänen keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Die Frage der Besteuerung ist bislang unklar. Möglicherweise wird das geringfügige Gehalt für Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Die 630 Mark (Osten 530 Mark) werden dann zum übrigen Einkommen hinzugerechnet und müssen vom Beschäftigten mitversteuert werden.

Wer insgesamt nur wenig verdient, wie etwa Studenten, müßte dann nach wie vor keine Steuern zahlen. Für Zweitjobber und Ehefrauen würden künftig mehr Abgaben fällig. Barbara Dribbusch