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Wieder voller Lohn für Kranke

■ Bundestag stimmte über Korrekturgesetz ab: Voller Krankenlohn, für Scheinselbständige wird's teurer

Berlin (taz) – Mit dem „Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte“ der rot-grünen Regierung ändern sich für viele Arbeitnehmer einige Rahmenbedingungen. Das Gesetz sollte gestern kurz nach Redaktionsschluß im Bundestag abgestimmt werden. Es tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Der wichtigste Punkt ist die Rücknahme der Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Vom 1. Januar an haben wieder alle Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall Anrecht auf den vollen Lohn. Urlaubstage dürfen nicht mehr auf Krankheitstage angerechnet werden. In Bereichen, in denen die 100prozentige Lohnfortzahlung nicht tariflich festgeschrieben ist, etwa auf dem Bau, in Arztpraxen, Anwalts- oder Architektenbüros, erhalten die Angestellten somit wieder ein Recht auf vollen Krankenlohn ohne Abzug von Urlaubstagen.

Für Scheinselbständige wird es künftig teurer. Nach der neuen Regelung gilt als scheinselbständig, wer mindestens zwei der folgenden vier Kriterien erfüllt: Er hat keine Angestellten, arbeitet nur für einen Auftraggeber, ist in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert und tritt am Markt nicht als eigene Person unternehmerisch auf. In diesen Fällen wird vermutet, daß eine Arbeitnehmerbeschäftigung vorliegt. Wenn diese Vermutung vom Betroffenen nicht widerlegt wird, müssen der Scheinselbständige und sein Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge einzahlen. Die Regelung gilt nicht für Handelsvertreter.

Wer keine Angestellten und in der Regel nur einen Auftraggeber hat, muß in jedem Fall in die Rentenversicherung einzahlen.

Die Kürzungen im Rentenreformgesetz und die Verschlechterungen beim Kündigungsschutz werden mit dem neuen Gesetz wieder rückgängig gemacht. BD

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