: Philip Morris verliert
■ US-Tabakkonzern muß ehemaliger Kettenraucherin 51,5 Millionen Dollar zahlen
New York (AFP/AP) – Der Tabakkonzern Philip Morris ist in den USA zu der bisherigen Rekordsumme von 51,5 Millionen Dollar (rund 88,5 Millionen Mark) Schadenersatz verurteilt worden, weil er es versäumte, eine Raucherin auf die Gefahr des Lungenkrebses hinzuweisen. Ein Geschworenengericht in San Francisco (Kalifornien) entschied am Mittwoch, daß der unheilbar an Krebs erkrankten Patricia Henley neben einem Schmerzensgeld auch 50 Millionen Dollar Geldbuße zustehe. Noch nie zuvor wurde einer Einzelperson in den USA in einem Raucherprozeß eine solche Summe zugesprochen. Henley selbst hatte lediglich 15 Millionen Dollar gefordert.
Die Anwälte von Philip Morris wollen Berufung einlegen. In vergleichbaren Fällen wurden die erstinstanzlichen Urteile in der Revision allesamt gekippt. Das Gericht sei „unlücklicherweise seinen Gefühlen gefolgt“, sagte der Anwalt William Ohlemeyer.
Die 52jährige Patricia Henley hatte mit 15 Jahren angefangen zu rauchen und erst aufgehört, als sich vor einem Jahr herausstellte, daß sie an Lungenkrebs erkrankt war. Zuvor hatte Henley bis zu drei Packungen Zigaretten geraucht. Vor Gericht sagte sie, der Tabakkonzern habe sie süchtig auf Zigaretten gemacht und sie über die Gefahren des Rauchens in die Irre geführt. Ärzte hatten erklärt, ihr Krebs sei nicht mehr heilbar, aber er gehe dank Chemo- und Strahlentherapie zurück.
Henley sagte nach der Urteilsverkündung, es gehe ihr wunderbar. Sie wolle alles Geld für Programme spenden, um Kinder über das Rauchen aufzuklären. Ihre Anwältin Madelyn Chabr hatte das Gericht davon überzeugt, daß es nur einen Weg gebe, um den größten US-Tabakkonzern zu einer Änderung seiner Politik zu bewegen: Der Konzern müsse empfindliche Geldbußen auferlegt bekommen.
Die Verurteilung war möglich geworden, nachdem ein kalifornisches Gericht die Erklärung der Tabakindustrie zurückgewiesen hatte, laut der in der Öffentlichkeit die Kenntnis über die Schädlichkeit des Rauchens allgemein bekannt sei. Einzel- oder Sammelklagen von Privatpersonen oder Organisationen fallen nicht unter den Milliardenvergleich, den die Tabakindustrie und 46 Bundesstaaten im November vereinbarten.
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