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Nun also doch: Rettende Anteilnahme

■ Medienunternehmer Murdoch steigt mit BSkyB bei der maroden Kirch-Gruppe ein

Leo Kirch kann aufatmen: Der Deal mit Rupert Murdochs britischem Satellitensender BSkyB über einen Einstieg bei Premiere World ist perfekt. Die offizielle Bekanntgabe, so eine BSkyB-Sprecherin, müsse zuerst gegenüber der Londoner Börse erfolgen: „Die Gespräche sind aber de facto abgeschlossen.“ Zwar wollte die Kirch-Gruppe die Einigung nach monatelangen Verhandlungen gestern noch nicht bestätigen, nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll aber kommenden Freitag der Vertrag unterzeichnet werden. Danach übernimmt Murdoch knapp unter 25 Prozent der Anteile an Premiere World für rund zwei Milliarden Mark.

Neben dieser entscheidenden Finanzspritze für den durch Programmankäufe und Verluste nach dem gescheiterten Pay-TV-Projekt DF-1 hoch verschuldeten Kirch bringt Murdoch vor allem Erfahrung im weltweiten Pay-TV-Geschäft mit. Außerdem dürften nach Ablauf von Lizenzen auch Rechte an Murdochs internationalen Film- und TV-Produktionen Premiere World bevorzugt zur Verfügung stehen. Mit diesem Deal hat sich Murdoch, der auch Anteile an Vox und tm3 hält, endgültig im deutschen TV-Markt etabliert.

Murdoch, der Premiere World wegen des größeren TV-Marktes in Deutschland sogar mehr Potenzial als BSKyB zutraut, setzt bei seinen Pay-TV-Angeboten vor allem auf Premium-Sportangebote, die allein bei seinen Sendern übertragen werden. Premiere überträgt bereits jedes dritte Fußball-Bundesligaspiel exklusiv, Kirch hat wegen der ab 2001 neu zu verhandelnden Übertragungrechte bereits beim Deutschen Fußballbund vorgefühlt und sich die Rechte für die Weltmeisterschaften 2002 bis 2006 gesichert. Ob das Duo Kirch/Murdoch in Deutschland Pläne für teure Exklusiv-Sportkanäle auf der Premiere-World-Plattform aber so problemlos durchsetzen kann, wie Murdoch Ende der 80er Jahre in Großbritannien unter Premierministerin Thatcher, scheint zweifelhaft.

Das Bundeskartellamt ist bereits über die Gespräche informiert, allerdings sei noch unklar, ob das Geschäft in die Zuständigkeit des deutschen Amtes oder der europäischen Kartellbehörden fällt. Steffen Grimberg

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