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Archiv-Artikel

Organist muss pünktlich sein

MAINZ dpa ■ Einem Organisten, der mehrfach unpünktlich zum Gottesdienst erschienen war, darf fristlos gekündigt werden, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Dies gelte auch, wenn der Organist aufgrund einer seelischen Erkrankung Termine schlichtweg vergisst. Für die Störung im Ablauf eines Gottesdienstes sei es unerheblich, aus welchen Gründen er nicht erscheine. Das LAG wies damit die Kündigungsschutzklage eines Organisten ab. Der war mehrfach nicht oder zu spät zum Gottesdienst erschienen. Nach vergeblichen Ermahnungen sprach die Kirche die fristlose Kündigung aus. Der Organist machte in seiner Klage geltend, dass er wegen einer seelischen Erkrankung nicht in der Lage sei, seinen Alltag zu organisieren. Das LAG ließ diesen Einwand nicht gelten.