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Zypries vereinfacht Familienverfahren

Juristische Streitigkeiten in Ehen und Familien werden künftig vor einem „Großen Familiengericht“ ausgetragen. Das soll schneller und einfacher gehen als bisher und die Rechte der Kinder stärken. Scheidungen werden nicht erleichtert

BERLIN dpa ■ Rechtliche Verfahren zwischen zerstrittenen Ehepartnern sollen einfacher und schneller werden. Künftig soll ein Gericht für alle Familienstreitigkeiten zuständig sein. Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern dem Bundeskabinett vorgelegte Gesetzentwurf will zudem die Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit neu fassen. Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten. Die von Zypries vorgesehene Vereinfachung von Scheidungsverfahren scheiterte an Vorbehalten aus dem Bundestag. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf fasst erstmals das gerichtliche Verfahren in Familiensachen zu einer Verfahrensordnung zusammen.

„Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt“, betonte Zypries. Die Reform wolle dazu beitragen, „familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen“.

Die Reform schafft ein Großes Familiengericht, das über alle Ehe und Familie betreffende Streitigkeiten entscheidet. Bisher sind die Familiengerichte für Scheidungs- und Unterhaltsfragen sowie für das eheliche Güterrecht zuständig, Amts- und Landgerichte hingegen für vermögensrechtliche Streitigkeiten, die für die Unterhaltspflicht oder den Zugewinnausgleich bedeutsam sind.

Dringliche Kindschaftssachen, insbesondere Streitigkeiten über das Umgangsrecht, müssen künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden. Beiden Elternteilen soll der Umgang mit dem Kind auch während des Verfahrens möglich sein. Die Reform will außerdem die Dauer umgangsrechtlicher Verfahren verkürzen. 2005 dauerten sie im Schnitt 6,8 Monate.

Das Gericht soll einen Fall spätestens einen Monat nach Eingang des Antrags mit allen Beteiligten erörtern. Erste Priorität hat die einvernehmliche Lösung. Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Gericht schneller eingeschaltet werden und auch Auflagen erlassen. Die Beteiligungsrechte des Kindes werden gestärkt. In schwierigen Fällen wird das Kind von einem Verfahrensbeistand unterstützt.

Sorge- und Umgangsentscheidungen sollen schneller vollstreckt werden. Bei Verstößen sind künftig auch nachträglich Ordnungsmittel erlaubt. Lässt etwa eine Mutter das Kind über Ostern nicht wie abgemacht zum getrennt lebenden Vater, kann das Gericht nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau verhängen. Das bisher vorgesehene Zwangsgeld war während Feiertagen praktisch nicht durchsetzbar.

Zu einer Vereinfachung von Scheidungsverfahren gab es laut Zypries bei den Rechtspolitikern von CDU/CSU und SPD erhebliche Vorbehalte. Die Familienpolitiker der Union hätten eine „Scheidung per Postkarte“ befürchtet.

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