: Kabinett beschließt Kronzeugenregelung
BERLIN ap ■ Die Bundesregierung will die vor acht Jahren abgeschaffte Kronzeugenregelung in erweitertem Umfang wieder einführen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zu. Die bislang vor allem auf Geldwäsche und Drogenkriminalität beschränkte Regelung soll deutlich ausgedehnt werden. Die Neuregelung könnte nach Angaben von Zypries in einem Dreivierteljahr in Kraft treten. Die Regelung soll künftig für jene mittelschweren und schweren Straftaten gelten, bei denen auch Telefonüberwachung angeordnet werden kann (Paragraf 100a StPO). Das betrifft etwa den Bereich der organisierten Kriminalität, krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Wirtschaftskriminalität oder Rauschgift- und Menschenhandel. Davon erhofft sich die Regierung Ermittlungserfolge.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen