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Kabinett beschließt Kronzeugenregelung

BERLIN ap ■ Die Bundesregierung will die vor acht Jahren abgeschaffte Kronzeugenregelung in erweitertem Umfang wieder einführen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zu. Die bislang vor allem auf Geldwäsche und Drogenkriminalität beschränkte Regelung soll deutlich ausgedehnt werden. Die Neuregelung könnte nach Angaben von Zypries in einem Dreivierteljahr in Kraft treten. Die Regelung soll künftig für jene mittelschweren und schweren Straftaten gelten, bei denen auch Telefonüberwachung angeordnet werden kann (Paragraf 100a StPO). Das betrifft etwa den Bereich der organisierten Kriminalität, krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Wirtschaftskriminalität oder Rauschgift- und Menschenhandel. Davon erhofft sich die Regierung Ermittlungserfolge.

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