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Aussagen lohnt sich

Bundesregierung will Kronzeugenregelung wieder einführen. FDP und Anwaltverein lehnen Entwürfe ab

BERLIN ap ■ Wer aussagt, kann künftig wieder auf kürzere Haftstrafen hoffen: Die Bundesregierung will die vor acht Jahren abgeschaffte Kronzeugenregelung in erweitertem Umfang wieder einführen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zu. Die bislang vor allem auf Geldwäsche und Drogenkriminalität beschränkte Regelung soll deutlich ausgedehnt werden. Die Neuregelung könnte nach Angaben von Zypries in einem Dreivierteljahr in Kraft treten.

Die Regelung soll künftig für jene mittelschweren und schweren Straftaten gelten, bei denen auch Telefonüberwachung angeordnet werden kann (Paragraf 100a StPO). Das betrifft etwa den Bereich der organisierten Kriminalität, krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Wirtschaftskriminalität oder Rauschgift- und Menschenhandel. Vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität erwartet die Regierung durch die neue Regelung Ermittlungserfolge.

Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte in der Frankfurter Rundschau, die Kronzeugenregelung weiche vom rechtsstaatlichen Legalitätsprinzip ab. Sie sei damit „inakzeptabel und schädigt das Gerechtigkeitsempfinden“. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnte die geplante Erweiterung ab. „Die Regelungen sind unpraktikabel und fördern das Denunziantentum“, sagte DAV-Vizepräsident Georg Prasser auf der Jahrestagung des Verbandes in Mannheim. Mit dem Vorhaben werde die Wahrheitsfindung der Gerichte erheblich erschwert, denn sie stifte mit „Strafrabatten“ Zeugen zur Falschaussage an, sagte Prasser.

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