piwik no script img

NIX MIT FEILSCHEN: FLOHMARKTVERBOT AM PFINGSTSONNTAG

Wer an freien Tagen gern in gebrauchtem Krempel stöbert und auf Schnäppchen hofft, wird am kommenden Sonntag enttäuscht sein. Denn dann ist Pfingsten, und dank des Berliner Ladenschlussgesetzes werden Flohmarktfans ihre Sammelwut zügeln müssen: Die Märkte dürfen am Pfingstsonntag nicht öffnen. Vor Verabschiedung des Gesetzes fehlten eindeutige Feiertagsregelungen – eine einzige „Grauzone“ habe es gegeben, sagt Marie-Lusie Dittmar, Sprecherin der Senatorin für Verbraucherschutz, Katrin Lompscher (Linkspartei/PDS). Das neue Gesetz ist dagegen eindeutig: Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte dürfen am Pfingstsonntag nicht öffnen, genauso wenig wie am Karfreitag und Ostersonntag übrigens. Auch Bäckereien und Konditoreien müssen am Pfingst- und Ostersonntag geschlossen bleiben, am Karfreitag dürfen sie dagegen öffnen. Ausnahmen: keine. „Schwer nachvollziehbar“ findet das Marc Schultze, SPD-Vizevorsitzender SPD. „Gesetze sind von Menschen gemacht und können auch ganz schnell geändert werden“, tröstet Sprecherin Dittmar. „Bis Pfingsten ist da aber nichts mehr zu machen“, fügt sie sicherheitshalber hinzu. JEG  FOTO: SCHLOESSER/OSTKREUZ

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen