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Moskau wegen Folter verurteilt

STRASSBURG afp ■ Russland hat mit Haftbedingungen für einen tuberkulosekranken Mann gegen das Folterverbot verstoßen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern. Demnach wurde der stark geschwächte und unterernährte Häftling gezwungen, trotz seiner angeschlagenen Gesundheit 25 Tage lang bei Hungerrationen in einer Isolationszelle auszuharren. Auch war er zeitweise in einer kleinen Zelle mit 24 anderen untergebracht. Die Richter wiesen Moskau an, dem 42-Jährigen 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

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