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Archiv-Artikel

Ausbilden schützt vor Strafe

HAMM dpa ■ Mit der Verpflichtung, drei Ausbildungsplätze zu schaffen, hat ein Unternehmen Rückforderungen der Arbeitsagentur Hamm in sechsstelliger Höhe abwenden können. Weil der Familienbetrieb bei der Abrechnung von Lohnzuschüssen für einen seiner Mitarbeiter falsche Angaben gemacht hätte, habe man zuvor gezahlte Fördergelder zurück gefordert, teilte die Arbeitsagentur in Hamm am Montag mit. Das Unternehmen klagte darauf hin vor dem Sozialgericht Dortmund. Der nun getroffene außergerichtliche Vergleich rechne sich für die Agentur, hieß es: Die Kosten für die Versorgung dreier Jugendlicher ohne Ausbildungsplatz seien höher als die eingeforderten Rückzahlungen, so ein Sprecher der Agentur.