RUNDFUNKBEITRAG
: Klagen abgewiesen

Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag ist erneut von einem Gericht bestätigt worden. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Dienstag neun Klagen von Brandenburgern gegen die Zahlung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgewiesen. „Die Kammer hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, sagte ein Gerichtssprecher. Die 11. Kammer habe weder Verstöße gegen das Grundgesetz noch die Landesverfassung erkennen können. Sollte es soziale Härten geben, sehe der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag Befreiungsmöglichkeiten vor. (dpa)