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Archiv-Artikel

„Terroristen bekommen auch keine Rabatte“

Der kulturelle Hintergrund darf bei der Beurteilung von Straftaten keine Rolle spielen, findet der Jurist Mathias Rohe. Die Warnungen vor einer „islamischen Unterwanderung“ des deutschen Rechtssystems sind aber grotesk überzogen

Mathias Rohe, 47, ist Islamwissenschaftler und Professor für bürgerliches Recht und internationales Privatrecht an der Uni Erlangen, wo er gerade ein Zentrum für Islam und Recht in Europa aufbaut. Im Nebenamt war er mehrere Jahre Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Veröffentlicht hat er unter anderem die Bücher „Der Islam – Alltagskonflikte und Lösungen“ (2001) und „Muslim Minorities and the Law in Europe“ (2007).

taz: Herr Rohe, die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer meint, unser Rechtssystem werde „von Islamisten unterwandert“. War unsere Justiz bisher zu naiv?

Mathias Rohe: Alice Schwarzer verkennt in grotesker Weise die Lage. Sie will nicht zur Kenntnis nehmen, dass wir fremde Vorschriften immer nur so weit anwenden, als unsere eigenen Gesetze das zulassen und sogar fordern. Gewalt in der Familie lassen übrigens auch die meisten muslimisch geprägten Staaten nicht zu. Nun wird die illegale Gewalt in einen Topf gerührt mit völlig legitimen Ansprüchen religiöser Gemeinschaften, etwa dem Moscheebau. Das ist fatal.

Die Rechtsanwältin Seyran Ates hat beobachtet, dass Richter bei gewalttätigen Männern deren muslimischen Hintergrund oft strafmildernd werten würden. Muss ein Richter das denn tun?

Ganz und gar nicht. Gewalt in der Ehe ist auch bei Muslimen illegal. Aber generell ist das Problem: Wenn man den kulturellen Hintergrund beim Verschulden des Täters berücksichtigt, dann sieht man die Tat vielleicht in einem milderen Licht. Ich halte diesen Ansatz für falsch. Das Strafrecht definiert die Minimalregeln unseres Zusammenlebens, die für alle gelten müssen. Ob man subjektiv verblendet ist, kann keine Rolle spielen. Sonst müssten wir Terroristen auch Rabatte gewähren. Die Urteile, die aus diesen Gründen gemildert wurden, sind aber Ausnahmen.

Sogenannte „Ehrenmorde“ würden skandalös oft als Totschlag gewertet, sagt auch der Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet. Hat er recht?

Es gibt nach meinem Eindruck immer weniger solcher Urteile, die allerdings Fehlurteile sind. Auch sizilianische oder osteuropäische Männer haben solche „Rabatte“ schon bekommen. Aber der Bundesgerichtshof hat festgestellt: Ein „Ehrenmord“ ist selbstverständlich ein niedriger Beweggrund, so dass die Höchststrafe möglich wird.

1993 hat das Bundesverwaltungsgericht einer muslimischen Schülerin erlaubt, nicht am Sportunterricht teilzunehmen. War das ein Fehlurteil?

Ich würde sagen: Die Zeiten haben sich geändert. 1993 ist man davon ausgegangen, dass Muslime hier nur einen Gaststatus haben. Bei Ausnahmeregelungen für Christen war man deshalb vielleicht weniger großzügig. Da war die Einsicht noch nicht so verbreitet, dass wir ein Zuwanderungsland sind. Jetzt erkennt man eher: Muslime leben dauerhaft hier, da müssen wir auch dem staatlichen Erziehungsauftrag mehr Wert beimessen. Wir haben übrigens keine Erkenntnisse darüber, dass es viele Fälle sind.

Muslimische Eltern, die ihre Töchter nicht zum Sport oder zur Klassenfahrt lassen, beharren auf einer Trennung der Geschlechter. Müssen sich Muslime die Geschlechtertrennung abgewöhnen?

Ja, jedenfalls die extreme Form. Alle, die hier leben, werden sich daran gewöhnen müssen, dass es hier einen ungezwungeneren Umgang zwischen den Geschlechtern gibt. Und es ist auch wichtig, das in der Schule einzuüben, bei Wahrung des Anstands. Meiner Erfahrung nach sind die Fälle seltener, in denen Eltern die extreme Geschlechtertrennung wollen. Sie haben eher Angst, dass ihre Kinder auf der Klassenfahrt Dingen ausgesetzt werden, die sie nicht billigen. Hier ist viel gewonnen, wenn man deutlich macht, dass die Lehrer so etwas nicht dulden. Oder wenn man den Eltern anbietet, selbst mitzufahren.

Mit Ausnahmeregelungen für Muslime knicke man vor dem Islam ein, heißt es dann. Sehen Sie das auch so?

Nein. Wer das behauptet, macht eine Differenzierung nicht, die aber nötig ist: Natürlich muss man Extremismen und Übergriffe auf die Rechte anderer ablehnen. Aber es gibt auch den schlichten Gebrauch der Religionsfreiheit. Es ist normal, dass eine religiöse Bevölkerungsgruppe sich eine Infrastruktur gibt. Dieses Amalgam von Legitimem und Indiskutablem dann insgesamt abzulehnen – das ist letztlich eine Diskriminierung aller Muslime und gefährdet den sozialen Frieden.

Der „schwarze Kubus“ des Künstlers Gregor Schneider, der an die Kaaba in Mekka erinnert, wurde lange nicht gezeigt: Aus Angst, muslimische Gefühle zu verletzen. Ist das ein Fehler?

Das ist aber doch ein Einzelfall, wie auch die Absetzung der Oper „Idomeneo“ in Berlin. Dieser Angst darf man nicht nachgeben. Muslime müssen lernen und haben größtenteils auch gelernt, dass man Religion auch hart kritisieren darf.

Auch mit Mohammed-Karikaturen?

Über eine habe ich herzlich gelacht. Andere halte ich für strafrechtlich bedenklich: Mohammed mit Bombe im Turban, das kann man wohl nur so interpretieren: Alle Muslime sind gewalttätig. Da könnte Paragraf 166 des Strafgesetzes greifen, die Störung des Religionsfriedens. Damit wird schließlich auch gegen extreme Darstellungen von Jesus vorgegangen.

Muslime und Juden dürfen in Deutschland Tiere betäubungslos schlachten. Die Schweiz hat das verboten, und die Muslime kommen prima damit zurecht. War die deutsche Justiz voreilig gefällig?

In Europa verbieten nur die Schweiz und Schweden das sogenannte Schächten kategorisch. Alle anderen Länder lassen es zu. Es ist nicht klar, dass die konventionelle Schlachtung tierfreundlicher ist als ein fachgerechtes Schächten, lautete unter anderem Karlsruhes Begründung. Man könnte den Paragrafen ändern. Aber dann müsste das Schächten allen Religionsgemeinschaften verboten werden.

Das Internationale Privatrecht lässt zu, dass Zweitfrauen aus polygamen Ehen in Deutschland als normale Ehefrauen behandelt werden. Das irritiert dann doch.

Vorsicht. Das öffentliche Recht akzeptiert keine fremden Normen, auch keine Zweitfrauen. Die kann schon nicht legal einreisen. Die Zweitfrau hat auch keine sozialrechtlichen Ansprüche, die die Allgemeinheit belasten würden. Nur im Privatrecht und im Rentenrecht lässt man zu, dass die Ehefrauen einmal entstandene Rechte behalten, wenn sie ihnen nützen. Das sind Unterhaltsansprüche und Erbansprüche gegenüber dem Ehemann.

Das könnte so aussehen, als erklärte sich der Gesetzgeber mit der Polygamie einverstanden. Das tut er aber nicht. Wir nehmen diese Dinge zähneknirschend hin, weil sie der Frau nützen. Wenn der Gesetzgeber das ändert: Ich hätte nichts dagegen.

Sind die Regeln für das Leben der Muslime in Deutschland klar definiert? Oder bleiben noch Fragen offen?

Es gibt klare Grenzen in den schweren Fällen, wenn es um Leib, Leben oder Freiheit geht. Immer gilt: Wir lassen fremde Normen nur so weit zu, wie unser eigenes Recht das begrenzt.

Es gibt mindere Fälle, wie die Teilnahme am Schulunterricht, da könnte der Gesetzgeber sich klarer äußern. Auch beim Internationalen Privatrecht könnte man umsteuern: Wir würden uns eine Menge Probleme ersparen, wenn wir nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern an den verfestigten Aufenthalt anknüpften. Dann würden nämlich auch fremde Staatsangehörige uneingeschränkt dem deutschen Recht unterliegen. Wir sind nun einmal eine Einwanderungsgesellschaft geworden. Wir sollten auch so vorgehen wie andere Einwanderungsländer.

INTERVIEW: HEIDE OESTREICH