: Immer an der Seite der Arbeitgeber
Die AUB setzt sich von den klassischen Gewerkschaften ab und sucht die Harmonie mit den Unternehmern
Es war ein flammender Appell, den Wilhelm Schelsky an den CDU-Bundesparteitag im Oktober 1986 in Mainz richtete: „Stärken Sie bitte den Unternehmen den Rücken“, rief er den Delegierten entgegen. Das Ungewöhnliche daran: Der Sohn des renommierten Soziologen Helmut Schelsky trat als Vertreter einer Arbeitnehmervereinigung auf – der kurz zuvor als Berufsverband anerkannten Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB). Wilhelm Schelsky, einst Betriebsratsvorsitzender am Siemens-Standort in Erlangen-Mitte und heute Unternehmensberater, führt bis heute die Geschäfte der als Gegengewicht zum DGB und der IG Metall gegründeten AUB – seit Mitte Februar nun aus der Untersuchungshaft heraus.
Nach eigenen Angaben hat der eingetragene Verein rund 32.000 Mitglieder, die in mehr als 3.600 der AUB zuzurechnenden Gruppen organisiert sind. Die laut Schelsky nach dem DGB „mit Abstand erfolgreichste Arbeitnehmerorganisation“ will in allen Schlüsselbranchen mit gewählten Vertretern präsent sein und über rund 19.000 Betriebsräte verfügen. Als „die andere Gewerkschaft“ positioniert sich die AUB in ihrer Selbstdarstellung „bewusst gegen die arbeitsmarkt- und betriebspolitischen Rezepte der traditionellen Gewerkschaften“. Konkret bedeutet das: Wenn sich Arbeitgeber ihre Arbeitnehmervertretung aussuchen dürften, ihre Wahl dürfte wohl unweigerlich auf die AUB fallen. So distanziert sich der Verein immer wieder scharf vom vermeintlichen „ideologischen, arbeitsplatzvernichtenden Verhalten des DGB“. Arbeitszeitverkürzung? Davon hält die AUB nichts. Mindestlohn? Hält die AUB für „gefährlich“. Stattdessen wirbt sie im Gleichklang mit den Arbeitgeberverbänden für einen gesetzlich verankerten „Kombilohn“.
Nichtsdestotrotz weist die AUB den Vorwurf, eine „gelbe Gewerkschaft“ zu sein, vehement zurück. Das sei „lediglich ein Propagandamittel der Gewerkschaften, die um ihre Monopolstellung fürchten“. So sei der Vorwurf alleine schon deshalb „unzutreffend, weil die AUB finanziell nicht vom Arbeitgeber abhängig ist“. Ob dies tatsächlich stimmt, dafür interessiert sich zur Zeit die Staatsanwaltschaft. PASCAL BEUCKER