piwik no script img

Archiv-Artikel

Moschee I: Sieg vor Gericht

Der Bezirk Neukölln darf den Umbau eines früheren Einkaufszentrums in ein islamisches Kulturhaus mit Gebetsraum nicht untersagen. Die im Bebauungsplan vorgesehene Regelung für Gebäude zu sozialen und kulturellen Zwecken in einem Wohngebiet gelte aufgrund der Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität auch für dieses Projekt, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Die Richter bestätigten damit eine erstinstanzliche Entscheidung. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist das jetzt ergangene Urteil unanfechtbar. Bei realistischer Prognose sei an dem geplanten Standort mit acht- bis elfgeschossigen Wohngebäuden im Stadtteil Buckow nicht damit zu rechnen, dass die Anfahrt der Besucher etwa zu Zeiten des Morgengebets zu unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Anlieger führe, hieß es weiter. Die grundgesetzlich geschützte Glaubensfreiheit beinhalte zudem kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen und Handlungen verschont zu bleiben (AZ: OVG 2 N 249.05). EPD