: Hubschrauber lenkt Demo
Polizei filmt am 1. Mai. Innensenator Körting beruft sich auf das Verfassungsgericht
Normalerweise sind es die Grünen, die im parlamentarischen Innenausschuss nachfragen, wenn sie auf einer Demonstration filmende Polizisten gesehen haben. Am Montag kam ihnen Innensenator Ehrhart Körting (SPD) zuvor. Der Polizeihubschrauber, der am 1. Mai über Kreuzberg und Neukölln im Einsatz war, habe Übersichtsaufnahmen geliefert. Das sei zulässig, berief sich Körting auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Herbst 2010 entschieden, Polizisten dürften bei Demonstrationen nur filmen, wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehe. Die Innenbehörde hat gegen das Urteil Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt.
Verdacht von Straftaten
Am 1. Mai waren bei der 18-Uhr-Demonstration auch am Boden zahlreiche polizeiliche Dokumentationstrupps im Einsatz. Die Kameras seien angeschaltet worden, als die ersten Demonstranten im Aufzug „Vermummung anlegten“ sagte Körting. Damit sei der Verdacht von Straftaten gegeben. Das sei vom Urteil des Verwaltungsgerichts gedeckt.
Der Hubschrauber war am Sonntag vor einer Woche den ganzen Tag unterwegs. Es sei möglich, dass das OVG in dem Berufungsverfahren zu der Auffassung komme, Übersichtsaufnahmen seien nach der bestehenden Gesetzeslage nicht zulässig, sagte Körting. Die Konsequenz sei dann, dass das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog) um den Passus Übersichtsaufnahmen ergänzt werden müsse. Diese seien zur Lenkung von Demonstrationen und Verkehrssströmen nötig. PLUTONIA PLARRE
Gesellschaft + Kultur SEITE 14