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Archiv-Artikel

Kurz notiert

Über energieeffiziente Sanierung informiert der Verbraucherschutz Hamburg. Nach der aktuellen Energiesparverordnung müssen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, die nach dem 1. Februar 2002 bezogen wurden, die obersten Geschossdecken bis zum Ende des Jahres gedämmt werden. Wer sein Haus erneuern möchte um Energie zu sparen, kann hierfür Zuschüsse vom Staat bekommen. Auch wer erneuerbare Energien einsetzt, kann von der Förderung profitieren. Am 24. Mai 2011 hält der Energieberater Michael Hell dazu einen kostenlosen Vortrag in der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22.

Anmeldung erforderlich: www.vzhh.de oder unter ☎ 040/248320.

Den Klimathlon gewinnen kann, wer in den Disziplinen „Energie sparen“, „Stromfresser gegen effiziente Geräte austauschen“ und „Zum Ökostromanbieter wechseln“ die meisten Energiespar-Aktivitäten nachweisen kann. Teilnehmen können Einzelpersonen und Gruppen sein.

Anmeldung bis zum 12. Juni unter www.hamburg.de/klimathlon oder per Post an: Hamburger EnergieAgentur c/o Mann beißt Hund – Agentur für Kommunikation GmbH, Stresemannstraße 374b, 22761 Hamburg

Dass Zehntausende von Vattenfall zu Ökostromanbietern wechseln, ergab eine Umfrage der Onlineausgabe des Manager Magazins. Laut einiger Naturstromanbieter sei die Zahl der Kunden, die von Vattenfall komme, überdurchschnittlich hoch. Der Energiekonzern dementierte allerdings, dass es eine große Wechselwelle gebe. Vielmehrwürden viele Kunden zu den eigenen Ökostromtarifen wechseln, sagte das Unternehmen.

Um Wasser und Geld zu sparen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen zu mehr Regenwassernutzung. Die Bewässerung des Gartens mit Regenwasser aus Tonnen reduziere die „Gebühren für Trink- und Schmutzwasser“ merkbar. Auch die Nutzung von Regenwasser aus Sammelanlagen sei sinnvoll. Die Qualität des Wassers sei in einigen Gebieten sogar für Toilettenspülung und Waschmaschine ausreichend.

Keine zusätzlichen Gartenpflegekosten kann der Vermieter verlangen, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter Gartenarbeiten erledigen müssen. Sofern keine weiteren Absprachen getroffen wurden, ist der Mieter nur zu einfachen Arbeiten wie Rasen mähen und Unkraut jäten verpflichten. Ist der Garten hingegen mit gemietet, kann dieser vertragsmäßig gestaltet werden– auch Gemüsebeete und Teiche sind erlaubt. Besteht nach Ende der Mietzeit der Wunsch des Vermieters, muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Weitere Informationen auf www. mieterverein-hamburg.de.