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Archiv-Artikel

In aller Kürze

Kein Platz für Rechte

Die Republikaner und die Deutschen Konservativen dürfen keine Wahlkampfveranstaltungen im Bremer Rathaus durchführen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen gestern entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes bestätigt. Das Gericht sah in der SPD-Klausurtagung sowie im Neujahrsempfang der Linken – beides fand im Januar im Rathaus statt – keinen Widerspruch zur „langjährigen Praxis“, den Parteien das Gebäude nicht für Wahlkampfveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei deshalb nicht verletzt, so das Gericht. Geklagt hatten neben den Reps auch die Mußlebisten, die – anders als vermeldet – die Zulassungshürde zur Wahl nicht nur knapp übersprangen. taz