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Archiv-Artikel

Elbvertiefung muss auf EuGH warten

PROZESS Bundesgericht vertagt Urteil zum Flussausbau bis 2015

LEIPZIG taz | Die gerichtliche Entscheidung über die Elbvertiefung wird wohl erst im Sommer 2015 fallen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag auf das mit Spannung erwartete Urteil verzichtet. Es setzte vielmehr das Verfahren aus, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zum wasserrechtlichen Prüfungsmaßstab geklärt hat. Schon jetzt machten die Leipziger Richter aber klar, dass beim Naturschutz an der Elbe nachgebessert werden muss.

Konkret geht es um die Vertiefung der Unterelbe zwischen dem Hamburger Hafen und der Nordsee, die ermöglichen soll, dass auch neue Mega-Containerschiffe den Hafen anlaufen können. In der Planfeststellung hatten die Elbeplaner behauptet, die Vertiefung der Fahrrinne bringe keine relevante Verschlechterung der Flussqualität mit sich. Die klagenden Umweltverbände bestreiten dies. Sie berufen sich auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Verschlechterungen grundsätzlich verbietet. Was dieses Verbot konkret bedeutet, ist umstritten. Klärung wir von einem Urteil des EuGH erwartet, der in einem weiteren Verfahren zum Ausbau der Weser über die Bedeutung der Richtlinie entscheiden soll. Das Urteil wird für Anfang 2015 erwartet.

Als Ergebnis der fünftägigen mündlichen Verhandlung im Juli hielten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts schon einmal fest, dass die Planfeststellung zwar mangelhaft sei, doch die Mängel „heilbar“ seien. Allerdings gebe es zu wenig Schutz für gefährdete Pflanzen wie den Schierlings-Wasserfenchel, der nur im Brackwasser der Unterelbe wächst. Dass die Elbvertiefung juristisch völlig scheitert, ist ziemlich unwahrscheinlich.

CHRISTIAN RATH

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