: DAS GIBT ZU DENKEN
Second Life „fühlt sich an wie ein Traum“ (Spiegel Online), recht eigentlich aber kräht kaum mehr ein Hahn nach neuen Geschichten vom „digitalen Maskenball“ (Spiegel-Titel). Nachdem „Report Mainz“ darüber berichtet hat, dass ein Teilnehmer von „Second Life“ mit kinderpornografischen Aufnahmen gehandelt haben soll, ist das Interesse wieder groß – wobei allerdings die Realitäten gehörig ins Rutschen kommen. Bei „echten“ Kinderporno-Fotos ist die Sache klar, sind Erwerb und Besitz strafbar. Was aber, wenn der virtuelle Stellvertreter (Avatar) eines Erwachsenen in „Second Life“ als Kind auftritt? Was, wenn es zu sexuellen Handlungen zwischen virtuellen Erwachsenen und virtuellen Kindern kommt? Wenn dafür keine realen Kinder, sondern nur ein paar Pixel missbraucht wurden? Einfach abschalten den Quatsch, dann ist alles wieder gut.