: Keine Kassen-PR für DocMorris
DARMSTADT dpa ■ Krankenkassen dürfen bei ihren Mitgliedern nicht für Versandapotheken werben. Eine von der AOK Hessen offensiv betriebene Werbung sei rechtswidrig, entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Die AOK Hessen hatte über ihre Mitgliederzeitschrift sowie in umfangreichen Telefonaktionen für den Bezug von Medikamenten über Versandapotheken wie DocMorris, Mycare und Sanicare geworben. Dabei wurden die Versicherten nach Auffassung des Gerichts mit Ermäßigungen bei den Zuzahlungen sowie günstigeren Preisen bei nicht verschreibungspflichtigen Produkten „geködert“. (Az.: L 8 KR 199/06 ER)