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Archiv-Artikel

6.500 Euro Strafe für Bischof Williamson

PROZESS Holocaustleugner vom Landgericht Regensburg wegen Volksverhetzung verurteilt

Von SDO

REGENSBURG taz/afp | Der erzkonservative Bischof Richard Williamson soll zahlen. Zu 6.500 Euro Strafe hat das Landgericht Regensburg den Holocaustleugner gestern in zweiter Instanz verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 12.000 Euro gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Schon das Amtsgericht Regensburg hatte den heftig umstrittenen Traditionalistenbischof in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung verurteilt. Gegen die Strafzahlung von 10.000 Euro hatten aber sowohl seine Anwälte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die beiden Urteile wurden in Abwesenheit des 71-jährigen Williamson getroffen.

Williamson hatte im Herbst 2008 in einem Interview mit einem schwedischen TV-Sender den Holocaust geleugnet. Er hatte die Existenz von Gaskammern abgestritten hatte.

Die Äußerungen hatten damals auch deshalb international für Aufregung gesorgt, weil der Fall bekannt wurde, als Papst Benedikt XVI. wenige Monate nach dem Interview die Exkommunikation von Bischof Williamson und drei weiteren Geistlichen der erzkonservativen Piusbruderschaft ausgesetzt hatte. Sie waren aus der Kirche ausgeschlossen worden, weil der damalige Papst Johannes Paul II. ihre Priesterweihen nicht anerkannte.

Die Katholische Kirche, jüdische Verbände und auch große Teile der Öffentlichkeit reagierten mit Unverständnis und Empörung auf die Aufhebung der Exkommunikation. Der Vatikan reagierte erst spät und nur zögerlich auf die Kritik.

Am Ende entschuldigte sich Benedikt XVI. in einem Brief. Er habe, so hieß es, erst von der Holocaustleugnung erfahren, als die Entscheidung zur Rücknahme der Exkommunikation längst gefallen gewesen sei. Dennoch räumte er Pannen ein, rechtfertigte seine versöhnliche Haltung gegenüber der Bruderschaft aber ausdrücklich. Die Haltung der Piusbruderschaft zum Holocaust ist jedoch hinreichend bekannt.

Die deutsche Sektion der Piusbruderschaft hat sich inzwischen von Williamson distanziert. Dieser habe ein „nachhaltiges Problem mit der Realitätserkennung“, hatte der Rechtsvertreter der Gemeinschaft im Prozess gesagt. SDO