: Die Gängelung der Opposition
WAHLGESETZE II Die Oppositionsparteien werden für ihren Wahlkampf viele Genehmigungen brauchen
VON NYAN LYNG AUNG
Nicht nur Parteipolitiker, sondern auch Vertreter der Zivilgesellschaft haben sehr genau den Entwurf der Direktive zum Wahlkampf studiert, die im September von der Wahlkommission (UEC) vorgelegt wurde. Der Entwurf der von der Militärregierung eingesetzten Kommission sieht vor, dass die Parteien erst 30 Tage vor dem Wahltag ihre Kampagnen starten dürfen.
Die Parteien müssen zudem eine Genehmigung einholen, um an bestimmten Orten Wahlkampf machen zu dürfen, und sie müssen dies 15 Tage im voraus tun. Die Zahl der Teilnehmer an Kundgebungen und die Demonstrationsrouten müssen vorab von den lokalen Wahlkommissionen genehmigt werden. Versammlungen mit Kandidaten müssen dort zwei Tage im voraus angemeldet werden.
Während die UEC alle Parteien in die Lage versetzen will, ihre Programme in den Staatsmedien bekannt zu machen, bedarf der Wahlkampf in privaten Medien einer offiziellen Genehmigung. Auch Parteiführer, die Kandidaten außerhalb des eigenen Wahlkreises unterstützen wollen, brauchen eine Genehmigung.
Kritik der Opposition
Die Oppositionsparteien rebellieren gegen diese ihrer Meinung nach viel zu restriktiven Regeln. Sie sagen, die Kommission sei gegen die Opposition eingestellt und versuche einen klaren Sieg der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) von Aung San Suu Kyi zu verhindern.
„Diese Regeln würden uns behindern“, sagt U Khin Maung Swe, Vorsitzender der NLD-Abspaltung Nationale Demokratische Kraft (NDF). „Sie sind unfair. Es macht keinen Sinn, dass wir uns jedes Detail des Wahlkampfes genehmigen lassen müssen.“
Vertreter der Wahlbehörde sagen, sie würden überlegen, die Wahlkampfzeit auf 60 Tage auszuweiten, da Parteien der Opposition sich Sorgen machten, wie sie in entlegenen Landesteilen die Menschen erreichen könnten. „Es könnte ein Missverständnis sein“, sagte der UEC-Vizevorsitzende U Hla Maung Cho. „Wir werden die Einwände der Parteien überdenken.“
Internationale Standards?
Wahlkommissionsdirektor U Thaung Hlaing sagt, die 30-Tage-Wahlkampffrist entspräche internationalen Standards. Aber die Opposition hält dagegen, Myanmars Verkehrswesen unterschreite internationale Standards derart, dass es unmöglich sei, innerhalb von 30 Tagen alle Bürger zu erreichen.
Einige Politiker warnen, die Direktive könne bewirken, dass die Wahlen nicht wirklich frei und fair verlaufen und dass sie sogar einen Wahlboykott ins Auge fassen würden, bliebe die Direktive unverändert. Sie klagen die Regierung an, dass es ihr vor allem darum gehe, einen klaren Sieg der NLD zu verhindern. Zudem sind sie verärgert, dass die Kommission die ersten Kommentare von Politikern einfach ignoriert habe.
Das in Stockholm ansässige International Institute for Democracy and Electoral Assistance (International IDEA), das mit der UEC kooperiert, erklärte: „Die Notwendigkeit, die Bewegungsfreiheit im Wahlkampf zu garantieren“, sei „ein entscheidender Indikator von gerechten und robusten Wahlen.“