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Archiv-Artikel

EBAY-HANDEL REGELMÄSSIG Gilt als Gewerbe

Wer regelmäßig bei der Internet-Auktion Ebay Waren verkauft, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Gegenstände aus seinem Privatvermögen stammen. Das beschloss das OLG Frankfurt. Maßgeblich sei, dass eine „auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung“ vorliege, urteilten die Richter. (Az. 6 W 27/07) (dpa)