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Archiv-Artikel

Attac-Aktivisten müssen draußen bleiben

VISA Das Auswärtige Amt verweigert insgesamt neun Teilnehmern der diesjährigen Attac-Sommerakademie in Freiburg die Einreise nach Deutschland. Attac vermutet politische Gründe

BERLIN taz | Attac Deutschland wirft der Bundesregierung Günstlingspolitik vor. Neben sieben ukrainischen Aktivisten des globalisierungskritischen Netzwerkes verweigert Deutschland auch zwei Vertretern aus Afrika die Einreise. „Diese offenbar gezielte Behinderung für afrikanische Oppositionspolitik legen den Verdacht nahe, dass dem Auswärtigen Amt die Beziehungen zu den korrupten Eliten vor Ort wichtiger sind als die Unterstützung der demokratischen Bewegungen“, sagte Hugo Braun vom Attac-Koordinierungskreis.

Die Betroffenen sollten ab Dienstag an der European Network Academy for Social Movements (ENA) in Freiburg teilnehmen. Dort treffen sich rund 1.000 Attac-Aktivisten aus der ganzen Welt, um sechs Tage lang über Demokratiebewegungen zu reden. Einheimische sollen dann über die Gegebenheiten in ihren Ländern berichten.

Doch gerade diesen wird nun die Einreise verwehrt. Neben dem Vorsitzenden von Attac Elfenbeinküste, Raimung Yoro Bi Ta, erhielt auch der Menschenrechtsaktivist und Vorstandsmitglied von Attac Kongo, Anoumo Dodji Bokodjin, kein Visum. Obwohl beide die Originaleinladungen sowie eine von den ENA-Organisatoren aufgesetzte Erklärung über den Grund der Reise vorlegten, rechtfertigten die deutschen Konsulate in den jeweiligen Ländern die Abweisung der Anträge nach Angaben von Attac damit, dass der angegebene Reisezweck für die Ausstellung eines Visums nicht ausreiche. Außerdem sei bei beiden Männern nicht sichergestellt, dass sie wieder in ihre Heimatländer zurückkehren würden, so die Auffassung der Konsulate. Braun versicherte hingegen, dass Attac sogar extra eine Versicherung abgeschlossen habe, damit etwa im Falle von Krankheit die Rückreise gesichert sei.

Auch sieben Aktivisten aus der Ukraine wurde die Einreise nach Deutschland verwehrt. Diesmal laut Attac-Angaben mit der Begründung, dass die für die Reise nötigen finanziellen Mittel nicht ausreichend nachgewiesen werden konnten. Die Entscheidung über die Einreise eines Attac-Mitglieds aus dem Togo steht noch aus. ALEXANDER BUDWEG