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Archiv-Artikel

De Maizière kritisiert Abschiebestopp

FLÜCHTLINGE Nachdem Schleswig-Holstein erklärt hat, im Winter weniger Flüchtlinge abschieben zu wollen, murrt Bundesinnenminister Thomas de Maizière, das Land verlasse den Asylkompromiss

Bundesinnenminister de Maizière nennt das Kieler Vorgehen „kontraproduktiv“

Mit ihrem Winter-Abschiebestopp für Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber aus 15 Staaten hat sich Schleswig-Holsteins Landesregierung harsche Kritik von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eingehandelt. „Ein pauschaler Abschiebestopp, ungeachtet der Möglichkeit bei Härten im Einzelfall die Abschiebung auszusetzen, steht in deutlichem Widerspruch zu allen Bemühungen, bestehende vollziehbare Ausreisepflichten rasch durchzusetzen und damit auch länderseitig Verantwortung für die Entlastung der Länder und Kommunen zu übernehmen“, heißt es in einem Brief de Maizières an Landesinnenminister Stefan Studt (SPD).

Der Abschiebestopp gilt bis zum 31. März 2015 für rund 2.250 Menschen, die nach einem Beschluss des Kieler Kabinetts nicht in ihre kalten Heimatländer abgeschoben werden. Die Regierung in Kiel nutzt mit dem Winter-Abschiebestopp als erstes Bundesland die Möglichkeit aus Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes, Abschiebungen für längstens sechs Monate auszusetzen.

Das Innenministerium hatte den pauschalen Abschiebestopp zunächst nicht vor. Es wollte vielmehr im Einzelfall prüfen. Dann entschied sich die von Ministerpräsident Torsten Albig geführte Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und SSW am vergangenen Dienstag aber um. „Das entspricht unserem humanen Wertegerüst“, erklärte Albig. Betroffen sind Flüchtlinge aus Balkanländern, aber auch aus Afghanistan, Russland, der Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, der Türkei und Pakistan. Für Flüchtlinge aus Syrien besteht bereits ein bundesweiter Abschiebeschutz.

Bundesinnenminister de Maizière bezeichnete das Kieler Vorgehen als „kontraproduktiv“. Der Winter-Abschiebestopp auch für drei Westbalkan-Staaten, die als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden, rühre an die „Geschäftsgrundlage für die vereinbarte Unterstützung der Länder durch den Bund“. Dazu zählten die Ende November vereinbarte Unterstützung für Länder und Kommunen im Volumen von einer Milliarde Euro, aber auch Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren oder Vereinfachungen im Baurecht von Unterkünften. Zum Vorwurf de Maizières, Schleswig-Holstein verlasse den Asylkompromiss, erklärte Studt, Geschäftsgrundlage der Flüchtlingspolitik sei die Humanität, daher sei es geboten, Menschen nicht in die Kälte zurückzuschicken.  (dpa)