: Nena vor Gericht
Nach vorzeitiger Vertragskündigung: Sängerin muss ihrem Ex-Manager Alex Grob 240.000 Euro zahlen
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gestern die 47-jährige Hamburger Pop-Sängerin Nena zur Zahlung von rund 240.000 Euro an ihren Ex-Manager Alex Grob verurteilt. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg.
In der Auseinandersetzung zwischen der Künstlerin und ihrem früheren Management geht es um die vorzeitige Kündigung des gemeinsamen Vertrages im Sommer 2005 sowie um ausstehende Vergütungen. Grob, der die Pop-Ikone seit Mitte der 90er Jahre betreut hatte, hält die Kündigung des Vertrages für unzulässig und klagte Zahlungsverpflichtungen ein. Das Oberlandesgericht gab dem Schweizer bezüglich der ersten Kündigung durch Nena Recht.
Noch nicht entschieden ist dagegen die Frage, ob zwei weitere Kündigungen aus den Jahren 2005 und 2006 wirksam sind. Dies könnte sich auf weitere Zahlungen auswirken. Bereits vor der gestrigen Urteilssprechung kündigte Grobs Anwalt Peer Boris Schade an: „Sollte das Oberlandesgericht Hamburg das Urteil der ersten Instanz bestätigen, wovon wir ausgehen, werden wir die Klage um die unserer Mandantenschaft darüber hinaus zustehenden Positionen erhöhen, die wir bisher noch nicht eingeklagt haben.“
Ursprünglich sollte der im Jahre 2003 abgeschlossene Vertrag bis zum Sommer 2008 gelten. Nena gab als Grund für die Kündigung an, das Verhalten ihres Managers habe eine weitere Zusammenarbeit unmöglich gemacht. Die Managementfirma hatte die Vorwürfe der Sängerin zurückgewiesen. Über diesen Streit will das Landgericht Hamburg nun in einer eigenen Beweisaufnahme verhandeln. Ein Termin dafür steht aber noch nicht fest.
Die in Rahlstedt lebende Nena hatte ihre Karriere vor rund 25 Jahren begonnen. Mit Titeln wie „99 Luftballons“ oder „Irgendwie, irgendwo, irgendwann“ feierte sie zahlreiche nationale und internationale Erfolge. dpa