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Archiv-Artikel

Unter Computer-Experten

Am dritten Verhandlungstag gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Redouane E. H. interessiert vor Gericht wie Daten auf Festplatten wieder hergestellt werden können. Der Angeklagte soll im Internet al Quaida unterstützt haben

Spannend war der dritte Verhandlungstag gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Redouane E. H. vor allem für Technikinteressierte. Denn vor dem Oberlandesgericht Schleswig ging es gestern vor allem um die Frage, wie Daten auf Festplatten wiederhergestellt werden können. Bedeutsam ist das, weil die dem 37-jährigen Angeklagten zur Last gelegte Unterstützung von al Quaida vor allem per Internet stattgefunden haben soll.

Dort soll er unter anderem einen Treueid auf Osama Bin Laden abgelegt und Selbstmordattentäter angeworben haben. Als die Behörden fürchteten, dass er sich in den Sudan absetzen wolle, wurde er vor einem Jahr in Hamburg festgenommen.

Seine beiden Hamburger Verteidiger Piplak und Böhmer interessierten sich gestern vor allem für die Kriterien, nach denen Bundes- und Landeskriminalamt nach der Festnahme von Redouane E. H. seinen Call-Shop und die dazugehörige Wohnung in Kiel-Gaarden durchsucht haben. Beschlagnahmt wurden damals neben Computern und Mobiltelefonen auch arabische Texte. Wonach die Beamten entschieden hätten, ob es sich um verfahrensrelevante Texte handelte, wollte die Verteidigung wissen. „Wir haben Dinge gesucht, die den Tatvorwurf belegen oder widerlegen“, so der Einsatzleiter. Zudem sei ein Dolmetscher dabei gewesen. Schließlich habe man als Beamter in der Abteilung für politisch motivierte Kriminalität eine gewisse Erfahrung bei Durchsuchungen dieser Art. „Es bleibt etwas beliebig“, merkte der Vorsitzende Richter Hohmann an und verwies auf eine Comic-CD, die ebenfalls zu den Akten gelegt worden sei.

Auch bei dem mit der Datensicherung befassten Beamten vom schleswig-holsteinischen Landeskriminalamt wurde nachgehakt. Denn auf seiner Skizze von den Standorten der beschlagnahmten Computer tauchten Kennziffern auf, die sich nicht auf der Liste des Bundeskriminalamtes finden, an das die Geräte weitergegeben wurden. Das ist insofern bedeutsam, als einige Computer im Callshop frei zugänglich waren, während sich ein weiterer auf der Theke befand und zwei externe Festplatten in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurden. Dafür konnte sich der Beamte noch an den Eindruck erinnern, den die Wohnung von Redouane E. H. auf ihn gemacht hatte: „Ich fand das Schlafzimmer sehr unaufgeräumt“, sagte er. „Und wenn ich einen Internetshop hätte, dann würde ich dafür sorgen, dass alle PCs auch funktionieren“. FRIEDERIKE GRÄFF