: Tatort U-Bahnhof Friedrichstraße
Prozess Der 18-jährige Torben P. steht ab heute wegen versuchten Totschlags vor Gericht
Torben P. ist 18 Jahre alt und Schüler. Für die meisten Medien ist er „der U-Bahn-Schläger“. Seit die Polizei eine Videoszene von dem Vorfall veröffentlicht hat, der sich Ostersamstag auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße ereignete, ist der Fall für den überwiegenden Teil der Öffentlichkeit klar: Zu sehen ist, wie Torben P. einem auf dem Boden liegenden Mann mehrfach auf den Kopf springt. Wie es zu dieser Eskalation der Gewalt kommen konnte, ist indes vollkommen unklar. Heute beginnt vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts der Prozess.
Die Staatsanwaltschaft hat Torben P. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dem mitangeklagten 18-jährigen Nico A. wird gefährliche Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Die beiden Schüler sollen das 30-jährige Opfer Markus P. in der Nacht zum 23. April 2011 auf dem U-Bahnsteig zunächst heftig verbal attackiert haben. Torben P. soll ein Handgemenge provoziert, den 30-Jährigen mit einer Hartplastikflasche zu Boden geschlagen und wiederholt auf den Kopf des bereits erkennbar Bewusstlosen eingetreten haben. Der Mitangeschuldigte A. habe nichts unternommen, um dem Geschädigten zu helfen, heißt es. Markus P. habe ein Schädel-Hirn-Trauma, Platzwunden und einen Nasenbeinbruch erlitten.
Weitere Attacken sind der Anklage zufolge erst durch das Eingreifen eines Zeugen – ein 21-jähriger Maler aus Augsburg – verhindert worden. Auch auf den Zeugen sollen die Angeklagten eingeschlagen haben, bis der Mann zu Boden ging.
Bei der Fahndung hatte die Polizei nur einen Ausschnitt des Videos veröffentlicht. Monate später stellte sich heraus, dass es Szenen gibt, die den Fall – zumindest was die Vorgeschichte angeht – auch in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten. Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger warf den Ermittlungsbehörden daraufhin eine mutmaßliche Pressemanipulation vor.
Torben P. hatte sich kurz nach der Tat gestellt und diese gestanden. Mit dem Beschluss, ihn von der U-Haft zu verschonen, handelte sich die Justiz von Medien den Vorwurf ein, zu lasch zu sein. Die Präsidenten des Amts- und Kammergerichts verwahrten sich dagegen entschieden.
PLUTONIA PLARRE