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TÖDLICHER POLIZEISCHUSSWar es Notwehr?

Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf eine bewaffnete Frau in Berlin steht noch nicht fest, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat. „Das ist Gegenstand der Prüfung“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Die Behörde ermittelt wegen des Tötungsdeliktes gegen den Mann, der die 53-Jährige am Mittwoch mit einem Schuss in den Oberkörper getötet hatte. Die Frau hatte zuvor Polizisten mit einem Messer attackiert, ein Beamter war dabei leicht verletzt worden. Der Polizist, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, sei bereits vernommen worden. (dpa)

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