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Archiv-Artikel

Iraner Brautgeld in Deutschland

ZWEIBRÜCKEN dpa ■ Das einer Frau nach iranischem Recht zustehende Brautgeld kann auch vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden, so das Pfälzische Oberlandesgericht. Demnach müssten die deutschen Gerichte das iranische Gesetz anwenden und der Ehefrau das Brautgeld (Morgengabe) zusprechen, wenn eine Zahlungsklage nach diesem Gesetz begründet sei. Das Gericht gab der Zahlungsklage einer Frau statt. Die inzwischen geschiedene Klägerin lebt wie ihr Exmann in Deutschland. Bei der Heirat 1994 verpflichtete sich der Mann zur Zahlung eines Brautgelds in Höhe von 1.000 Goldmünzen. Später weigerte er sich, der Zahlungspflicht nachzukommen.