Alkohol ja – aber bitte nicht hier

Folgt dem Zigarettenverbot in Kneipen das Aus für Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen? Der Städte- und Gemeindebund regt Regelungen an, in den norddeutschen Rathäusern ist man skeptisch

Vielerorts gebe es Brennpunkte, an denen betrunkene Jugendliche randalierten. Das wolle man verhindern

von BIRTE STAUDE

Gitarrenmusik und Rotweintrinken im Park, ein kühles Alsterwasser beim Grillen am Strand oder auch die Punks mit dem Dosenbier auf der Bank in der Fußgängerzone: All dies könnte bald der Vergangenheit angehören, nachdem der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Gerd Landsberg, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen vorgeschlagen hat. Das zumindest legte ihm dieser Tage eine westdeutsche Lokalzeitung in den Mund.

Den niedersächsischen Kommunen – spätestens seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes zum 1. August mit Fragen des öffentlichen Genussmittelkonsums ja einigermaßen vertraut – ist eine solche Forderung bis jetzt völlig unbekannt. „Mit einem Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen haben wir uns so noch nicht befasst“, sagt etwa die Sprecherin der Stadt Wilhelmshaven, Claudia Wachenfeld. Eine klare Forderung gehe aus der Idee ja auch nicht hervor. Ein Verbot von Alkohol an Spielplätzen hält Wachenfeld nicht für abwegig, alle öffentlichen Plätze ließen sich aber nicht regeln: „Schilder kann man aufstellen“, sagt sie, „aber die müssen auch kontrolliert werden.“

Es gehe gar nicht um ein Verbot, klärt DStGB-Sprecher Uwe Zimmermann auf, „sondern um einen generellen Vorschlag, dass Kommunen für sich ein Alkoholverbot verhängen können“. In vielen Städten gebe es Brennpunkte, an denen betrunkene Jugendliche randalierten. Das wolle man verhindern. In erster Linie solle eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Städte sich für alkoholfreie Zonen entscheiden könnten.

Neu ist dieser Vorschlag indes nicht: Niedersachsen Kommunen könnten schon heute „Alkoholverbote für öffentliche Plätze aussprechen“, sagt Frank Rasche, Sprecher des Innenministeriums in Hannover. Das rechtliche Instrumentarium in Form von Benutzungsordnungen sei dafür „vollkommen ausreichend“.

Im benachbarten Bremen hat man schon lange klare Position bezogen: Ein Gesetz verbietet hier die Nutzung von Bänken und Flächen für den Genuss von Alkohol – Zuwiderhandlung kostet bis zu 500 Euro.

In Hamburg halten Politiker ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen dagegen für nicht durchsetzbar. „Vor drei Jahren habe ich begonnen, mich für rauchfreie Spielplätze einzusetzen“, sagt Ingrid Voss, CDU-Abgeordnete im Bezirk Wandsbek. Im Rahmen zweier Pilotprojekte werden in ihrem Bezirk derzeit Schilder an Spielplätzen aufgestellt: „Rauchen verboten“. Voss hielte es „für sinnvoll“, dort auch ein Alkoholverbot einzuführen. „Sollen Kinder etwa mit leeren Bierflaschen und Zigarettenkippen spielen?“

Die Stadt Elmshorn vor den Toren Hamburgs hat vor acht Jahren schon einmal versucht, trinkende Punks aus dem Stadtzentrum zu verbannen. Jedoch sei das Biertrinken auf dem Marktplatz „Teil des kommunikativen Gemeingebrauchs“, urteilte ein Richter. Solcher kommunaler Kontrollzwang ist aber sogar Ingrid Voss zu viel: „Ich mache mich doch lächerlich“, sagt die CDU-Politikerin, „wenn ich es verbiete, öffentlich Alkohol zu trinken.“