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Archiv-Artikel

Sürücü-Prozes: Staat will Revision

In der Revisionsverhandlung um den sogenannten Ehrenmord an der Deutschtürkin Hatun Sürücü am 28. August vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig wird die Staatsanwaltschaft Rechtsfehler sowie eine lückenhafte Beweiswürdigung im Urteil der Vorinstanz beanstanden. Das kündigte Bundesanwalt Hartmut Schneider gestern an. Die Revision richte sich gegen die Freisprüche von zwei älteren Brüdern der Getöteten. „Die Freisprüche können keinen Bestand haben“, sagte der Oberstaatsanwalt über die Entscheidung des Landgerichtes Berlin. Die Staatsanwaltschaft strebt eine Aufhebung der Urteile sowie eine Neuverhandlung dieser in der Beweiswürdigung sehr komplizierten Fälle vor einer anderen Kammer an. Die Vorinstanz habe nicht alle plausiblen Alternativen zum Tathergang erörtert, kritisierte Schneider. Zugleich betonte er, dass die Beweislage offen und sowohl ein Schuld- als auch ein Freispruch möglich sei. DDP