: Die Frau als Gebrauchswert
Hiltrud Schröter analysiert überzeugend, dass der Islam mit Feminismus nicht vereinbar ist. Zu durchgängig sind die patriarchalen Denkmuster im Koran und in den Lehren Mohammeds
VON CLAUDIA PINL
Kopftuchstreit, Berichte über „Zwangsheirat“ und „Ehrenmorde“ deuten darauf hin, dass Islam und westliche Werteordnung sich in der Einstellung zu Frauen erheblich unterscheiden. Aber was ist an der Frauenunterdrückung patriarchale Tradition und was tatsächlich durch den Koran vorgegeben?
Die Sozialwissenschaftlerin und Theologin Hiltrud Schröter bietet nun eine historisch-kritische Analyse des Koran und weiterer islamischer Grundlagentexte wie der Sunna, der Auslegung des Koran durch den Propheten Mohammed. Sie vergleicht diese Texte mit Altem und Neuem Testament. Die zentrale Frage der Autorin lautet: Welches Bild von Frauen geben sie vor?
Die Antwort, was Koran, Sunna und Altes Testament anbelangt, ist eindeutig: Dem Geschlechterverhältnis liegt die patriarchale Ökonomie des Frauentauschs zugrunde. Frauen sind demnach keine Subjekte, sondern Besitz von Männern, Vätern, Brüdern, Ehemännern, ähnlich wie Gold, Land oder Nutztiere. Die heutigen Weltreligionen haben diese jahrtausendealte „Normalität“ des patriarchalen Geschlechterverhältnisses nicht erfunden sondern vorgefunden und jeweils religiös überformt.
Im Koran, der Sunna und im Alten Testament finden sich zahlreiche Gebote und Verbote, die den Warencharakter von Frauen voraussetzen und rechtfertigen. Heute wird von muslimischer Seite darauf verwiesen, dass Mohammed und der ihm offenbarte Koran die Situation von Frauen verbessert hätten, da sie in den vorislamischen Gesellschaften noch weitaus schlechter gestellt gewesen seien. In der Tat gibt es im koranischen Erbrecht Ansätze für eine Wahrnehmung von Frauen als Personen und eigenständige Rechtssubjekte: So sind auch Töchter erbberechtigt, allerdings erben sie nur die Hälfte dessen, was die Söhne erben.
Die Lehre Jesu, auf die sich Mohammed auch bezieht, ist rund 600 Jahre älter als der Koran, anerkennt aber in vielen Bereichen Frauen als eigenständige Subjekte. Für Hiltrud Schröter sind die islamischen Regelungen des Geschlechterverhältnisses insgesamt daher ein Rückschritt im Vergleich zum Neuen Testament. Diese Interpretation macht sie etwa an der Geschichte aus dem Johannes-Evangelium fest, in der eine Frau wegen Ehebruchs gesteinigt werden soll – eine Strafe, die Mohammed ausdrücklich billigt, die aber Jesus mit den berühmten Worten kontert: „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein.“
Vor dem dunklen Hintergrund der patriarchalen Grundstruktur in Koran und Altem Testament zeichnet die Autorin ein eher strahlendes Bild der Lehre Jesu. Für Hiltrud Schröter sind Christentum, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und die Gleichheit der Geschlechter durchaus vereinbar.
Mehr noch: Sie sieht die Lehre Jesu sogar letztlich als Auslöser für das heutige westliche Verständnis des Selbstbestimmungsrechts auch der weiblichen Individuen. Wie kommt es dann, dass die Kirchen, die sich auf diese frauenfreundliche religiöse Lehre berufen, Frauen Jahrhunderte lang unterdrückten? Darauf gibt die Autorin keine Antwort.
Folgt man Hiltrud Schröter, so ist der Islam mit Feminismus nicht vereinbar. Zu durchgängig sind die patriarchalen Denkmuster im Koran und in den Lehren Mohammeds, auch wenn man, wie es die Autorin tut, unterschiedliche Entstehungsperioden und Übersetzungen vergleicht.
Den Kern patriarchaler Unterdrückung präpariert sie dabei ausführlich heraus: die in den islamischen Schriften grundsätzlich gerechtfertigte männliche Verfügung über Sexualität und Fortpflanzung. Die Ehe als Vertrag unter Männern, wobei Vater oder Bruder die Braut in die Vormundschaft des Ehemannes geben, der dafür einen (Braut-)Preis zahlt – das ist zwar vorislamischer, patriarchaler Brauch vieler traditioneller Gesellschaften, aber er wird durch das in den religiösen Texten vorherrschende Frauenbild bestätigt und legitimiert. Wichtigstes Kriterium der so verhandelten Ware Frau sind ihre Geschlechts- und Fortpflanzungsorgane. „Nüchtern gesagt: Bei dieser Heirat wird ein Gebrauchswert erworben. Der muss eine bestimmte Verfasstheit haben: Er muss gebärfähig sein und am besten jungfräulich. Ohne den Zustand der Jungfräulichkeit sinkt sein Wert.“
Die Verhüllungsvorschrift für Frauen gemäß der Koransure 33:59 interpretiert Schröter folgerichtig nicht als genuin religiöses Gebot, sondern als „archaische Konvention“ zum „Erhalt der „Sittlichkeit“. Da Frauen in Bezug auf ihre Sexualität und Fortpflanzung keine Autonomie zugestanden wird, müssen ihre „Reize“ vor dem allgegenwärtigen Sexualtrieb der Männer verhüllt werden. Sonst drohen sexuelle Übergriffe und damit Ehrverlust. Dabei geht es weniger um die Ehre der Frau als die des „geschädigten“ Ehemannes und der Familie, deren Ehre darin besteht, sie jungfräulich in die Hände des Ehemanns zu übergeben.
Nach dem Tod gibt es diese Bedenken übrigens nicht mehr. Nach islamischen Paradiesvorstellungen, wie sie der Theologe Jalal al-Din al-Suyuti zu Beginn des 16. Jahrhunderts ausschmückte, befinden sich die dem Gläubigen im Paradies zur Verfügung stehenden Huris im Zustand der ewigen Jungfräulichkeit.
In Judentum und Christentum gibt es eine Tradition historisch-kritischer Textanalyse, die die Zeitgebundenheit der heiligen Schriften aus ihrer Entstehungsgeschichte erklärt. So gelingt es, den spirituellen Kern freizulegen und gleichzeitig vordemokratische Elemente, patriarchale oder die Menschenrechte aus heutiger Sicht verletzende Textstellen, zu relativieren. Das leisteten zuletzt die HerausgeberInnen der „Bibel in gerechter Sprache“, auch wenn sie dafür von orthodox-christlicher Seite angefeindet werden. Auf vergleichbare Versuche, die heiligen Texte des Islam von ihren patriarchalen Eierschalen zu befreien, muss man wohl angesichts der großen Macht islamischer religiöser Autoritäten noch eine Weile warten.
Eine Auseinandersetzung mit verschiedenen islamischen Menschenrechtserklärungen und eine Dokumentation der juristischen Entscheide zum deutschen „Kopftuchstreit“ beschließen die detaillierte Auseinandersetzung Schröters mit der Gretchenfrage an die Religionen: „Wie hältst du es mit der Gleichberechtigung der Frauen?“
Hiltrud Schröter: „Das Gesetz Allahs. Menschenrechte, Geschlecht, Islam und Christentum“. Ulrike Helmer Verlag, Königstein/Taunus 2007, 283 Seiten, 19,90 Euro