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Archiv-Artikel

Keine Hinweise auf RAF-Abhörung

STUTTGART dpa ■ Für eine staatliche Lauschaktion während der Selbstmorde der RAF-Terroristen im Gefängnis von Stuttgart-Stammheim vor 30 Jahren gibt laut baden-württembergischem Innenministeriums keine Anhaltspunkte. Es gebe nach wie vor keine Hinweise darauf, dass während der Schleyer-Entführung die Zellen abgehört wurden, hieß es. Nach neuen Spiegel-Informationen wurden die RAF-Häftlinge möglicherweise von staatlicher Seite belauscht, ohne dass die zuhörenden Beamten die Verabredung zum Selbstmord verhinderten.