LESERiNNENBRIEFE
:

Zurückweisung war legitim

■ „Ohne Recht auf Unterbringung“ und „Das Niveau muss stimmen“, taz Bremen vom 28. 9. 2011

Sehr geehrte Herren Zier und Schirrmeister,

ich bin chronischer taz-Leser und finde, die taz wird immer besser. Natürlich mit Einschränkungen – z. B. der obige Artikel, besonders der Kommentar.

Seelisch mehr oder weniger gestört oder auch gesund sind wir alle. Bei Straftätern sind seelische Störungen besonders häufig – und werden selten erkannt und auch in den Gefängnissen noch seltener behandelt. In Bremen gibt es dort immerhin einen ganz ordentlichen psychiatrischen Konsiliardienst. Und eine sehr gute forensische Psychiatrie für psychisch kranke Bremer, die sehr schwere Straftaten begangen haben und bei der Tat krankheitsbedingt vermindert schuldfähig oder schuldunfähig waren. Es gibt auch Bürger, die zeitweise oder dauerhaft andere bedrohen u. ä. und die dafür weitgehend verantwortlich sind, auch bei vorhandenen psychischen Störungen. Von diesen muss man erwarten, dass sie sich an die elementaren menschlichen Regeln des Zusammenlebens halten, wenn sie behandelt werden wollen. Das ist auch wichtig für die Sicherheit der anderen Patienten und der Mitarbeiter und nicht zuletzt Grundvoraussetzung für das therapeutische Klima. Wenn sie Straftaten begehen, werden sie dafür verurteilt.

Menschen, die sich oder andere krankheitsbedingt schwer gefährden, werden nach Gerichtsbeschluss vorübergehend gegen ihren Willen in der Klinik geschützt und behandelt. Das Verfassungsgericht schreibt vor, dass dies „verhältnismäßig“ sein muss.

Bei Herrn H. ist von den Gerichten aktuell nicht so entschieden worden. Sonst würde er natürlich in der Klink aufgenommen, würde dann dort an Bedrohungen und Gewalt gehindert, notfalls mit Zwangsmaßnahmen. Auch das ist schwierig, belastend für alle Beteiligten und nicht immer nachhaltig erfolgreich, auch bei sehr gutem Niveau der Behandlung. Wer meint, er sei schlauer, sollte erst einmal besser informieren. Prof. Dr. med. Peter Kruckenberg, Bremen