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Archiv-Artikel

Kabinett für schärferes Gesetz

MENSCHENHANDEL Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will betroffene Kinder und Frauen mit einem neuen Gesetzentwurf besser schützen

Von SIS

BERLIN taz | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der weitere Formen von Menschenhandel unter Strafe stellt. Um minderjährige Opfer besser zu schützen, ist in Zukunft eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten auch dann vorgesehen, wenn das Opfer unter 18 Jahren alt ist – nicht wie bisher unter 14 Jahren. Damit soll verhindert werden, dass Kinder nach Deutschland geschleust werden, um hier zu betteln und zu stehlen.

Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte: „Frauen und Kinder werden in Zukunft besser vor Menschenhandel geschützt.“ Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 umgesetzt. Der beschlossene Gesetzentwurf hat nichts mit der geplanten Reform des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG) zu tun, das Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution eindämmen soll. Dieses Gesetz wird später verhandelt. Gegen ein schärferes ProstSchG wendet sich ein Bündnis aus Frauenrechtsverbänden und Beratungsstellen. SIS

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