: Keine Ausnahmen für Anthro-Mittel
Von dem EU-weit vorgeschriebenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel kann es keine Ausnahmen geben, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Anthroposophie in den Niederlanden entschieden. Hersteller von anthroposophischen Arzneimitteln befürchten, dass sie irgendwann viele Präparate vom Markt nehmen müssen, weil deren Wirksamkeit nach den für die Schulmedizin entwickelten Regeln kaum nachzuweisen ist.