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Archiv-Artikel

Viel Gebell um nichts

LEINEN- UND KOTBEUTELPFLICHT

Solche Gesetze sollen das Miteinander von Mensch und Hund verträglich gestalten

Wenn Hunde sich unterhalten, geht es ganz schön rustikal zu. Man kläfft und knurrt, winselt und schlabbert, und am Hintern schnuppert man sich auch. Wenn Menschen einen „Bello-Dialog“ führen, ist das natürlich ganz anders. Da trifft man sich auf Einladung des Justizsenators zu Publikumsforen, schreibt Dinge auf Flipcharts, wägt Interessen ab, erarbeitet Kompromisse. Brav!

Leider steht am Ende solch zivilisierter Umgangsformen manchmal auch nur Murks. Denn der Entwurf eines Hundegesetzes, das aus dem von Senator Thomas Heilmann (CDU) seit Ende 2012 moderierten Dialog hervorgegangen ist und am Dienstag vorgestellt wurde, ist nur dem Anschein nach um einiges besser als sein Vorgänger.

Ziel solcher Gesetze ist es ja, das Miteinander von Mensch und Hund verträglich zu gestalten bzw. das von Mensch mit Hund und Mensch ohne Hund. Mensch mit Hund möchte seinem hechelnden Freund viele Freiheiten erlauben, Mensch ohne Hund hat Angst vor Bissen oder ekelt sich vor stinkenden Hinterlassenschaften. Die Mittel der Wahl sind altbekannt: Leine und Beutel. Beide erhebt das neue Gesetz zur allgemeinen Pflicht. Klingt vielversprechend. Ist es aber nicht.

Was die Leinenpflicht betrifft: Nicht nur soll es die Möglichkeit geben, sich davon durch Ablegen eines „Hundeführerscheins“ befreien zu lassen. Dazu genügt der Nachweis, drei Jahre lang einen Hund „gefährdungsfrei“ gehalten zu haben. Da könnte man die Leinenpflicht gleich aufheben. Denn wie viele Gefährdungs- und Angstsituationen enden mit Biss und Anzeige? Glücklicherweise die wenigsten – schon weil ängstliche Menschen lieber die Straßenseite wechseln, als es drauf ankommen zu lassen.

Und die Beutelpflicht? Die soll ins Straßenreinigungsgesetz geschrieben werden und für jeden gelten. Nicht nur muss man den Kot seines Hundes entfernen – man muss auch stets einen Beutel in Reserve haben. Schon besser. Aber auch hier ahnt man, was in der Praxis draus wird. Bekanntlich suchen viele Mitarbeiter der Ordnungsämter, die die Hundehalter kontrollieren sollen, aus nachvollziehbaren Gründen den Weg bzw. das Delikt des geringsten Widerstands. Der vergessene Zweitbeutel dürfte dazugehören. CLAUDIUS PRÖSSER