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Archiv-Artikel

„Bitte nicht vorbeifahren“

NSU-PROZESS V-Mann wusste offenbar vorab von NSU-Tatplänen

BERLIN dpa/taz | Im NSU-Prozess sehen Nebenklage-Anwälte Hinweise darauf, dass ein Verfassungsschützer über den Kasseler Mord der rechtsterroristischen Gruppe vorab informiert war. Aus Beweisanträgen, die auch der taz vorliegen, geht hervor, dass Andreas T. nicht nur 2006 am Tatort gewesen sei, sondern offenbar schon vorher konkrete Kenntnisse gehabt hatte. Ein Beauftragter des Verfassungsschutzes habe ihm später gesagt: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, dann bitte nicht vorbeifahren.“

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