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Archiv-Artikel

Freiburger IQ-Rabatt fällt wohl

Von CHR

FREIBURG taz ■ Die Uni Freiburg muss ihren IQ-Rabatt bei der Befreiung von Studiengebühren wahrscheinlich ändern. Das ergibt sich aus der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Die Richter hatten erkennen lassen, dass es nicht hinnehmbar sei, jemanden aufgrund seines Intelligenzquotienten von den Gebühren zu befreien – aber gute Studienleistungen nicht zu berücksichtigen. In Freiburg bekommen Studierende Gebühren erlassen, wenn sie einen IQ von 130 haben oder bei einem Begabtenförderwerk sind. Das baden-württembergische Hochschulgesetz ermöglicht, Studierende zu befreien, wenn sie besonders begabt sind oder Herausragendes leisten. CHR

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