Sechs Monate Haft für Mahler

COTTBUS dpa ■ Der Rechtsextremist Horst Mahler ist gestern wegen Zeigens des Hitlergrußes zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Jurist war wie seine Anwältin nicht zur Urteilsverkündung vor dem Cottbuser Amtsgericht erschienen. Die Richter sprachen den 71-Jährigen schuldig, den verbotenen Gruß im November 2006 beim Haftantritt in Cottbus vor Gesinnungsgenossen gezeigt zu haben. Dabei solle er auch „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ gerufen haben. Mahler verbüßte bis August 2007 eine neunmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung in Cottbus und in Bernau am Chiemsee. Die Kammer blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate ohne Bewährung gefordert hatte. Das Gericht sah den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erwiesen an. Es hatte dafür zuvor einen Strafbefehl über 3.600 Euro verhängt, gegen den Mahler Einspruch einlegte. Mahler hatte die Tat in Cottbus gestanden. Er war Mitgründer der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) sowie zeitweilig Mitglied und Anwalt der rechtsextremistischen NPD. Die Verteidigerin Mahlers hatte auf Freispruch plädiert.