: Einmal Sibirien und zurück
BLEIBERECHT Um hier bleiben zu können, muss Familie Lapine ihre Pässe holen
Familie Lapine aus Russland hat viele Jahre geduldet in Deutschland gelebt. Bis das niedersächsische Innenministerium ihrem Härtefallersuchen vor zwei Jahren entsprochen hat. Das heißt: Das Ehepaar kann mit ihrem erwachsenen Sohn dauerhaft in Deutschland bleiben – eigentlich. Denn für ein Bleiberecht brauchen die Lapines russische Pässe, die sie in Novokuznezk, ihrer Heimatstadt in Sibirien, holen müssten.
1991 waren sie nach Deutschland eingereist – mit einem Touristenvisum. 1999 wurden sie wieder abgeschoben, kamen aber im selben Jahr wieder zurück. Laut niedersächsischem Innenministerium wurden ihnen ihre sowjetischen Pässe damals von der Flugbesatzung abgenommen. Seitdem sind die Lapines staatenlos. Das russische Konsulat in Hamburg weigert sich, Pässe auszustellen, weil die sowjetischen Originale fehlen. Laut den Angaben des Vaters Vladimir Lapine haben aber auch die Behörden in Novokuznezk dies abgelehnt.
Die Ausländerbehörde in Cuxhaven zuckt bezüglich des Falls mit den Schultern: Sie sei eben nur „eine ausführende Behörde“, wie die Sprecherin es formuliert. Das Innenministerium beruft sich auf das gängige Aufenthaltsgesetz, das der Bund festlege: Ohne Pass kein Bleiberecht.
Nun solle der Familie aber eine sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung „in Aussicht gestellt werden“, wenn sie sich verpflichte, tatsächlich nach Sibirien zu reisen, sagt ein Sprecher. „So könnte die Familie danach wieder einreisen, ohne ein Visum zu beantragen.“ Ein Gespräch mit der Behörde steht kommende Woche an. EMS