Störaktion im Streik verboten

Im Tarifstreit des Einzelhandels hat der Handelsverband Berlin-Brandenburg eine einstweilige Verfügung gegen eventuelle Störaktionen der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di erwirkt. Die Gewerkschaft dürfe laut einem Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin nicht zu gezielten Behinderungsaktionen in Geschäften aufrufen, um ihre Streikziele durchzusetzen, sagte gestern Verbandshauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen. Entsprechende Appelle auf Flugblättern habe es mehrfach gegeben. Die Gewerkschaft werde rechtlich gegen den Beschluss vorgehen, sagte Beate Schuh, Leiterin der Rechtsabteilung des Ver.di-Landesbezirks. DDP