Heimliche Fan-Datei auf dem Prüfstand

URTEIL Hannovers Polizei darf Daten über Problem-Fußballfans erfassen. Sie führte aber eine Datei ohne rechtliche Grundlage und muss einige Daten einer Anhängerin von Hannover 96 löschen

Nahezu zehn Jahre lang hatte die Polizei bestritten, dass es sie überhaupt gibt, da die datenschutzrechtliche Einrichtungsverfügung fehlte: die „Arbeitsdatei Szenekundige Beamte“ (SKB), eine örtliche Version der bundesweiten Datei „Gewalttäter Sport“. In dieser Datei hat die Polizeidirektion Hannover personenbezogene Daten von Personen gespeichert, die sie als „Problemfans“ klassifiziert. Die Klage einer Anhängerin von Hannover 96 vorm Verwaltungsgericht Hannover gegen diese Praxis hatte am Donnerstag nur zum Teil Erfolg: Die Polizei muss zwar Daten von ihr löschen, darf aber laut Gericht grundsätzlich eine solche Datei führen.

Denn inzwischen ist im niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) ein entsprechender Passus eingefügt worden, nach dem, jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, grundsätzlich die Speicherung von Daten zulässig ist. Die Arbeitsdatei SKB dient nach der Überzeugung des Gerichts der Verhütung von Straftaten. Das ergebe sich aus der von der Polizei vorgelegten Verfahrensbeschreibung und den Ausführungen in der mündlichen Verhandlung.

Gemäß SOG dürfen die Polizeibehörden Daten zum Zweck der Gefahrenabwehr erheben und speichern. Das gelte grundsätzlich auch für personenbezogene Daten, die im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhoben worden seien. Erforderlich dazu sei der Verdacht, dass die Betroffene auch künftig vergleichbare Straftaten begehen werde.

Dieser Verdacht ließ sich bei der Klägerin bei drei der zu löschenden Einträge nicht erhärten, so die Richter. Von der 96er-Anhängerin waren neben dem Namen zwei Lichtbilder, Geburtsdatum und -ort, ein Spitzname, die Wohnanschrift, Erkenntnisse über Identitätsfeststellungen und Ingewahrsamnahmen sowie Ermittlungsverfahren mit der Angabe des Kurzsachverhalts und des „Bezugsspiels“ gespeichert. Ihr Anwalt Andreas Hüttl hat Berufung gegen das Urteil beim Oberwaltungsgericht angekündigt: „Diese Datei wurde seit 2005 zehn Jahre lang illegal geführt.“  KVA