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EG-Abkommen mit Bulgarien

Brüssel (dpa) - Ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EG und Bulgarien ist jetzt in Brüssel nach der vierten Verhandlungsrunde paraphiert worden. Das Abkommen gehört zu denjenigen der „ersten Generation“ mit den mittel und osteuropäischen Ländern außer Rumänien und Albanien, die nach den politischen Umwälzungen den Ansatz für eine vertiefte Kooperation bilden sollen. Sie sollen bis zum Jahresende durch den Abschluß von Assoziierungsabkommen ergänzt werden, auf deren Grundlage eine möglichst enge jedoch auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Partner der Gemeinschaft zugeschnittene - Kooperation verwirklicht werden soll. Ein Anspruch auf eine spätere Vollmitgliedschaft wird dadurch aber nicht begründet.

Nach dem Modell der anderen bereits abgeschlossenen Abkommen dieser Art wird ein gemischter Ausschuß geschaffen, der alle zur Vertiefung der Kooperation nützlichen Schritte unternehmen und die Anwendung des Abkommens überwachen soll. Außerdem werden die bestehenden mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen grundsätzlich bis 1994 und für einzelne Produkte bis 1995 abgebaut.

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