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Heimatloser Gegengipfel

■ Verwaltungsgericht sperrt Uniräume

München (taz) — Das Münchner Verwaltungsgericht hat entschieden, daß der Internationale Kongreß gegen den Weltwirtschaftsgipfel nicht in der Ludwig-Maximilian-Universität stattfinden dürfe.

Die Begründung, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte, geht noch weiter als Uni- Rektor Wulf Steinmann, der den Kongreß wegen „Sicherheitsbedenken“ untersagt hatte: Der Gegenkongreß sei „als politische Aktivität ohne studien- oder hochschulpolitischen Inhalt“, weil dem Sprecherrat das „allgemein-politische Mandat“ fehle. Damit zeigte sich erneut die Vorstellung der Landesregierung, Politik habe nichts an bayerischen Hochschulen, sehr wohl aber in der Justiz etwas zu suchen.

Merkwürdigerweise war gestern auf einer Pressekonferenz der GipfelgegnerInnen eher Erleichterung als Zerknirschung zu spüren. Der schwarze Peter für das Scheitern des Gegenkongresses liegt nun bei der bayerischen Justiz — und nicht bei den organisatorischen Defiziten der VeranstalterInnen. Den PressevertreterInnen wehte ein rauher Wind entgegen: Sie wurden als „Rassistenschweine“ beschimpft, als sie auf der chaotischen Konferenz unruhig wurden. Am Mittag war noch nicht klar, wo der Gegenkongreß, zu dem die ReferentInnen aus aller Welt schon unterwegs sind, stattfindet. Noch wird mit Kirchen und Gewerkschaften verhandelt; mit politischem Druck soll doch noch die Uni als Veranstaltungsort durchgesetzt werden. Gestern abend wollten sich die KongreßteilnehmerInnen vor dem Haupteingang treffen — auf daß sich der Rektor, nach dem ihm zwei Gerichte den Rücken stärkten, endlich besinne. Henrike Thomsen

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